Behindertenparkplätze Stadt Puchheim
Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde dürfen auf einem Behindertenparkplatz parken.
Das Auslegen des Schwerbehindertenausweises reicht nicht dazu aus, die Berechtigung zur Benutzung der besonders
gekennzeichneten Behindertenparkplätze nachzuweisen. Hier gilt ausschließlich der hellblaue EU-Parkausweis.
Die erforderliche Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis können beim Sozialamt der Stadt Puchheim beantragt
werden.
Der Behindertenbeirat hat die aktuellen Behindertenparkplätze hier für Sie zusammengestellt.
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